Mit Solaranlagen Steuern sparen: So funktioniert der Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Nachhaltig investieren, Steuern sparen – und dabei aktiv zur Energiewende beitragen? Wer sich heute für die Installation einer Photovoltaikanlage entscheidet, profitiert nicht nur langfristig von Einsparungen beim Strom, sondern kann bereits im Vorfeld Steuern sparen. Möglich macht das der Investitionsabzugsbetrag, kurz „IAB“. Dieses steuerliche Förderinstrument kann gerade in Kombination mit Solaranlagen zu einem echten Hebel werden – vorausgesetzt, man kennt die Regeln.


Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der IAB ist eine Regelung im Einkommensteuergesetz (§ 7g EStG), die es Unternehmern erlaubt, Investitionen vorab steuerlich geltend zu machen. Genauer gesagt: Bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten können bereits vor der eigentlichen Anschaffung gewinnmindernd angesetzt werden.

Ein einfaches Beispiel:
Ein Unternehmer plant, im Jahr 2026 eine Solaranlage im Wert von 240.000 € zu installieren. Mit dem IAB kann er bereits 2025 bis zu 120.000 € als Betriebsausgabe ansetzen – obwohl die Anlage erst später angeschafft wird. Die Steuerlast sinkt sofort, die Liquidität steigt, und die Investition wird deutlich attraktiver.


Wie wirkt sich der IAB steuerlich aus?

Das Prinzip ist einfach: Der Unternehmer erzielt 2025 einen Gewinn von 150.000 €. Ohne IAB müsste er diesen Gewinn voll versteuern. Mit dem IAB kann er 120.000 € als fiktive Investitionskosten ansetzen. Versteuert werden dann nur noch 30.000 €. Je nach Steuersatz kann das mehrere Zehntausend Euro an sofortiger Steuerersparnis bedeuten.

Die steuerliche Wirkung ist somit besonders in Jahren mit hohen Gewinnen attraktiv, da sie für sofortige Entlastung sorgt. Gerade bei Investitionen in Photovoltaik, die ohnehin oft eine langfristige Planung mit sich bringen, passt das hervorragend ins Konzept.


Voraussetzungen: Wer darf den IAB überhaupt nutzen?

Der Investitionsabzugsbetrag ist eine gezielte Förderung für kleine und mittlere Betriebe. Damit Du als Unternehmer oder Landwirt den IAB nutzen kannst, musst Du bestimmte Grenzwerte und Bedingungen einhalten. Die wichtigsten iab voraussetzungen sind:

  • Dein Betrieb erzielt maximal 200.000 € Gewinn pro Jahr (nach § 7g EStG).

  • Die geplante Solaranlage muss betrieblich genutzt werden (z. B. zur Eigenstromversorgung oder als Einnahmequelle durch Einspeisung).

  • Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Wichtig: Der IAB kann auch rückgängig gemacht werden, wenn die Investition nicht rechtzeitig oder nicht wie geplant umgesetzt wird. Dann droht die iab auflösung, was bedeutet, dass die gesparten Steuern nachgezahlt werden müssen – samt Zinsen. Auch das Thema auflösung iab sollte daher mit Bedacht behandelt werden.


Welche Solarinvestitionen eignen sich für den IAB?

Nicht jede Solaranlage ist automatisch für den IAB geeignet – entscheidend ist die betriebliche Nutzung. Das bedeutet:

  • Gewerbliche Dachanlagen auf Hallen oder Produktionsgebäuden

  • Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen

  • Freiflächenanlagen, sofern sie betrieblich genutzt oder vermietet werden

  • Investments von Selbstständigen oder Freiberuflern, etwa in vermietete Objekte mit PV-Anlage

Wichtig ist, dass die Solaranlage dem Betrieb wirtschaftlich zugeordnet werden kann. Eine private Nutzung schließt die Anwendung des IAB aus.


Vorsicht bei der IAB Auflösung – Was tun, wenn sich die Investition verzögert?

Die häufigsten Gründe für die Auflösung eines IAB liegen in Planungsfehlern oder Verzögerungen bei Genehmigungen oder Netzanschlüssen. Gerade bei großen Photovoltaik-Projekten können Genehmigungsverfahren oder Lieferschwierigkeiten dazu führen, dass die geplante Anschaffung nicht innerhalb von drei Jahren realisiert wird.

In diesem Fall muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden. Das bedeutet:

  • Der Gewinn aus dem Vorjahr wird neu berechnet

  • Die Steuerersparnis entfällt

  • Zinszahlungen können anfallen

Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Steuerberater ist hier entscheidend. Wer frühzeitig merkt, dass sich die Anschaffung verzögert, kann gegebenenfalls noch gegensteuern.


Praxisbeispiel: Wie ein Landwirt mit Smart Solar den IAB optimal nutzt

Ein Landwirt in Brandenburg plant eine Dachsanierung und den Bau einer 180 kWp-PV-Anlage auf seinem neuen Rinderstall. Die Investitionssumme beläuft sich auf ca. 220.000 €. Da sein Gewinn im Jahr 2025 bei 170.000 € liegt, beantragt er über seinen Steuerberater einen IAB über 110.000 €.

  • Ergebnis: Seine Steuerlast reduziert sich um fast 35.000 € im Jahr 2025

  • Die Investition in die PV-Anlage erfolgt Mitte 2026

  • Die Auflagen werden erfüllt, der IAB muss nicht aufgelöst werden

  • Die Einspeisevergütung sorgt zusätzlich für Einnahmen

Fazit: Eine klassische Win-Win-Situation – für den Betrieb, für das Klima und für den Steuerbescheid.


Fazit: Steuervorteile und Nachhaltigkeit clever verbinden

Wer in eine Solaranlage investieren möchte, sollte den Investitionsabzugsbetrag kennen – und nutzen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe bietet der IAB enorme Steuersparpotenziale. In Kombination mit einer langfristig planbaren, rentablen Solarinvestition entsteht ein finanzieller und ökologischer Vorteil zugleich.

Wichtig ist jedoch: Die Details zählen. Wer die iab voraussetzungen genau kennt und die Planung professionell begleitet, kann Fehler wie eine iab auflösung vermeiden – und stattdessen bares Geld sparen.

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