NOCH MEHR FRAGEN & ANTWORTEN (FAQ)

Solarmodule bzw. Solaranlagen werden auch als Photovoltaikmodule bzw. Photovoltaikanlagen bezeichnet. „Photo“ ist griechisch und bedeutet „Licht.“ „Voltaik“ bezieht sich auf den Wissenschaftler Allessandro Volta, nach dem auch die elektrische Spannung (angegeben in „Volt“) benannt ist.

Im Grundsatz funktionieren moderne Photovoltaiksysteme folgendermaßen: Einfallendes Sonnenlicht wird von einem Solarmodul aufgefangen und emissionsfrei in Gleichstrom umgewandelt. Dies ermöglicht der Hauptbestandteil der Module: Silizium. Silizium hat als ein sogenannter “Halbleiter” die Eigenschaft, durch die Zufuhr von Wärme oder Licht leitfähig zu werden und dadurch elektrische Spannung zu erzeugen.

 

Die Photovoltaikmodule erzeugen eine Spannung von 40-60 Volt. Es werden mehrere Module in sogenannte Strings in Reihe geschaltet und erreichen somit gemeinsam eine hohe Spannung von bis zu 1500 Volt. Der Wechselrichter wandelt diese hohe Gleichspannung in nutzbaren Wechselstrom (230V/400V) um. Der Strom kann nun tagsüber im Haus verbraucht werden. Um auch nachts das Haus mit Solarstrom versorgen zu können, ist ein Stromspeicher notwendig.

 

Bei größeren Anlagen (über 150 und 350 kWp – abhängig vom Netzbetreiber in Ihrem Ort) wird die vom Wechselrichter bereitgestellte Spannung im eigenen Trafo auf die Mittelspannungsebene angehoben (meistens 20 kV).

 

Bei kleineren Anlagen darf man den Ortsnetztrafo des Netzbetreibers verwenden.

 

Bei Einsatz eines Stromspeichers wird der am Tag überschüssig produzierte Strom in einer Batterie gespeichert, anstatt ihn für die gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungen an den Energieversorger zu verkaufen. Der Solarstrom ist so rund um die Uhr nutzbar und macht Sie bis zu 80% netzunabhängig. Ständig steigende Stromkosten gehören mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher der Vergangenheit an.

 

Die Photovoltaik- oder Solarmodule werden im Wesentlichen aus Silizium hergestellt. Silizium ist in der Erdhülle, auf den Massenanteil bezogen, nach Sauerstoff das zweithäufigste Element und der Hauptbestandteil von Sand. Dies ermöglicht eine besonders umweltschonende Herstellung der Module.

 

Die von uns verbauten Module sind darauf ausgelegt, hohe Energieerträge pro Kilowatt installierter Leistung zu liefern. Durch unsere Unabhängigkeit von Modulherstellern können wir immer auf die neueste Technik zugreifen. Wir verwenden ausschließlich Marken-Hochleistungs-Solarmodule, damit Sie auch wirklich lange Freude daran haben.

Wer Solarstrom produziert und selbst verbraucht, kann viel Geld sparen, denn der selbst erzeugte Strom ist wesentlich günstiger als der, den die einzelnen Energieversorger liefern. Wie viel Sie mit einer eigenen Anlage produzieren und somit sparen, ist zwar von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. Dachgröße und -ausrichtung oder der Anzahl der verbauten PV-Module, dass Sie Geld sparen, ist aber sicher! Da Ihre Anlage lange und zuverlässig Strom erzeugen wird, können sich Ihre Einsparungen im Laufe der Jahre auf mehrere tausend Euro summieren.

 

  • Ihre Anlage finanziert sich von selbst. Bis vor einigen Jahren galten Solaranlagen noch als reine Geldanlage. Eine Finanzierung erfolgte fast hauptsächlich über die von den Energieversorgern gezahlte Einspeisevergütung. Heute rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage dagegen vor allem durch den Eigenverbrauch und weniger durch das Einspeisen der Energie ins Stromnetz.

    Der Verdienst durch Auszahlung der gesetzlichen Einspeisevergütung für den Teil des produzierten Stromes, der nicht selbst benötigt wird, ist jedoch nicht zu vernachlässigen. Er bietet noch immer eine zusätzliche Einnahmequelle, die zur (Mit)Finanzierung der Anlage genutzt werden kann.

    Bedingt durch die derzeitige Niedrigzinslage kann sich Ihre Anlage, auch bei einem Volldarlehen, daher ganz von alleine finanzieren, auch ohne einen Cent Eigenkapital. Und das binnen weniger Jahre!

  • Sie machen sich unabhängiger von steigenden Strompreisen und den Energiekonzernen. Ist Ihnen bewusst, dass der durchschnittliche Strompreis in Deutschland seit dem Jahr 2000 von 13,94 auf 30,43 Cent pro Kilowattstunde gestiegen ist? Das entspricht im Schnitt einer Steigerung von 6% pro Jahr! Trotz voraussichtlicher Energiewende wird sich der heutige Strompreis in 10 Jahren wohl um weitere 10 Cent erhöht haben und in 20 Jahren wohl auf stattliche 55 Cent pro Kilowattstunde angestiegen sein. Das ist fast eine Verdopplung! Ihre Solaranlage wird auch dann noch zuverlässig Strom produzieren und das, bis auf geringe Wartungskosten, kostenlos!

    Auch hier profitieren Sie zusätzlich von unserer Erfahrung und unserem Know-how, welches einen störungsfreien Betrieb Ihrer Anlage ermöglicht.

  • Umweltschutz – Sie werden aktiver Teil der Energiewende. Auch der ökologische Aspekt gehört zu den Vorteilen einer Solaranlage, denn der Strom von Ihrem Dach ist purer Öko-Strom. Diese Art der Stromerzeugung schont unsere Umwelt und belastet sie nicht mit schädlichen CO². Pro Quadratmeter Photovoltaikfläche kann das, im Vergleich zu den Energieversorgern, jährlich etwa 90 bis 110 kg CO² ausmachen. Bei einer 800 qm großen Anlage sind das bis zu 80.000 kg pro Jahr, die sich in 20 Jahren zu einem Gewicht von 100 Pottwalen summieren!

Die Rendite eines Photovoltaik Investments ist abhängig von folgenden Faktoren:

  • Anschaffungskosten
  • Laufende Kosten (Wartung, Monitoring, Reinigung, etc.)
  • Versicherungen
  • Anlagengröße / kWp
  • Spezifischer Ertrag in kWh/kWp
  • Vergütung pro kWh


Das Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage entscheidet über die festgelegte Mindestvergütung pro kWh für die darauffolgenden 20 Jahre. Somit erhalten PV-Anlagenbetreiber, je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, unterschiedlich hohe EEG-Vergütungen.

Durchschnittlich erwirtschaften Sie mit einem Photovoltaik Investment eine sichere Rendite von 6,5% pro Jahr. Dies kann sich durch die steigenden Strompreise und dem hohen Marktwert Solar bald sogar verbessern.

Wenn Sie den Strom aus Ihrer PV-Anlage direkt vermarkten, können Sie momentan mit höheren Erträgen rechnen. Der durchschnittliche Monatsmarktwert für Solarstrom liegt 2022 bei knapp 20 Cent/kWh. Wenn die Marktentwicklung so bleibt, können Sie mit gleichbleibenden Kosten bald mit einer Rendite von über 10% rechnen! Damit wäre die Photovoltaik Anlage schon nach 10 Jahren amortisiert und Sie erwirtschaften die restlichen 20-30 Jahre der Lebensdauer reine Gewinne.

Photovoltaik Investments lohnen sich für alle, die Ihr Geld sicher und nachhaltig anlegen wollen, aber gleichzeitig eine hohe Rendite erwarten. Solar Investments sind sicherer als Investitionen in Aktien und bieten mehr Steuervorteile als Immobilien. Außerdem sind Photovoltaikanlagen sehr wartungsarm und haben bei fachgerechter Montage eine Lebensdauer von bis zu 40 Jahren.

 

Besonders lohnenswert sind Photovoltaik Direktinvestments, wenn Sie…

  • Ihr Geld ohne Risiko anlegen möchten. Mit der staatlich garantierten Mindestvergütung pro kWh können Sie 20 Jahre lang mit festen Erträgen rechnen. Daher sind Photovoltaik Geldanlagen eine der sichersten und kalkulierbarsten Investitionen überhaupt.

  • eine Abfindung erhalten haben. Wer eine Abfindung erhält, muss diese oft bis zu 50% versteuern. Mit der Kombination aus Abfindung, Photovoltaik Investment und Investitionsabzugsbetrag bieten sich enorme Steuervorteile, wodurch Sie im Idealfall Ihre Abfindung steuerfrei erhalten!

  • nachhaltig investieren und durch die Produktion von sauberem Strom die Umwelt schützen möchten.

  • stabile und regelmäßige Einnahmen aufbauen und für Ihre Rente vorsorgen möchten.

Photovoltaikanlagen – auch wenn sie auf dem Dach fest montiert sind, – gelten steuerlich als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter.
Für diese können drei verschiedene Formen der Abschreibung genutzt werden:

 

  • Investititionsabzug: Schreiben Sie 50% des Netto-Verkaufspreises sofort ab.
  • Sonderabschreibung: Schreiben Sie weitere 20% des verbleidenden Betrags innerhalb der ersten 5 Jahre ab.
  • Lineare Abschreibung: Schreiben Sie 20 Jahre lang je 5% des nach Investitionsabzug und Sonderabschreibung übrigen Nettowerts ab.

 

Die Umsatzsteuer von 19% erstattet das Finanzamt sofort zurück.

 

Außerdem können Sie alle weiteren, im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage entstandenen Kosten wie z.B. Dachrenovierungen, Fahrtkosten zur Besichtigung etc geltend machen.

 

Im Gegenzug müssen jedoch auch die Gewinne, die während der Laufzeit entstehen regulär versteuert werden. Auch müssen ab einem jährlichen Gewinn der Solaranlage von über 24.500 EUR Gewerbesteuer bezahlt werden, die jedoch bei der regulären Einkommensteuer wieder angerechnet werden.

 

Somit ist ehrlich betrachtet die Investition in eine Solaranlage eine Steuerverschiebung in die Zukunft und da die Solaranlagen einen signifikanten Gewinn erwirtschaften werden, wird man in Summe sogar mehr Steuern bezahlen. Wir beschreiben diese Steuerliche Optimierung oftmals mit „ich leihe mir Geld vom Finanzamt und lege das gewinnbringend an und bezahle das in den nächsten Jahren durch die erwirtschafteten Gewinne wieder zurück“. Dieses Bild ist richtig, wenn die anderen Einnahmen über die nächsten Jahre konstant bleiben.

 

Bei Sondersituation, wie eine Abfindung im Jahr des IAB oder ein baldigen Eintritt in die Rente, wo die „regulären Einnahmen sinken“ kommt es tatsächlich zu deutlich geringeren Steuern. Dasselbe gilt, wenn man vorläufig verkauft – hier kann man ganz spezielle Effekte des deutschen Steuerrechts nutzen (wir unterstützen hier gerne mit spezialisierten Steuerberatern, die auf dem Feld sehr viel Erfahrung haben).

Der Bezug reinen Netzstromes ohne Erneuerbare Energien gehört längst der Vergangenheit an.

Deutschland gehört zu den Ländern mit dem höchsten Elektrizitätspreis pro kWh.

Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch von bis zu 2.000 kWh pro Kopf und Jahr schnellen die Strombezugskosten gerne einmal in die Höhe. Insbesondere jetzt durch den Russland-Ukraine-Krieg merken wir, wie der Strompreis verrückt spielt und reihenweise günstige Stromverträge gekündigt werden.

PV-Anlagen sind die umweltfreundliche Lösung, den Strompreis für ein ganzes Miethaus zu verringern und dabei für den Vermieter eine weitere Einnahmequelle zu schaffen.

Eine Photovoltaik Anlage wird auf dem Dach des Mehrparteienhauses angebracht und an den Hausstrom angeschlossen. Dadurch ist man als Vermieter unabhängiger von Stromversorgern und in der Lage, seinen selbst produzierten Solarstrom an die Mieter zu verkaufen. Hierbei ist zu beachten, dass Mieter frei wählen können, ob Sie den kostengünstigeren Solarstrom des Vermieters beziehen oder sich an einen Netzstrombetreiber binden möchten.

Ein großer Vorteil von Mieterstrom-Modellen ist der Wegfall von Kosten wie der Stromsteuer, Netzentgelten, netzseitigen Umlagen und Konzessionsabgaben, die u. a. durch den Transport des Stromes durch das öffentliche Netz entstehen.

Durch den 2017 eingeführten Mieterstromzuschlag sparen Vermieter nicht nur den aktuellen Strompreis, sondern erhalten noch den zusätzlichen pro kWh gezahlten Mieterstromzuschlag.

Wie hoch der Mieterstromzuschlag ausfällt, ist abhängig von der Größe und Zubau der montierten Photovoltaikanlage.

Eine weitere Einnahmequelle stellt die Einspeisung des nicht gebrauchten Stroms in das Stromnetz dar. Wie bei PV-Anlagen an Einfamilienhäusern, kann der nicht genutzte Strom an den Netzstrombetreiber für eine 20-jährige feste Einspeisevergütung verkauft werden.

Doch das Mieterstrommodell rechnet sich nicht nur für Vermieter: Durch den Wegfall von Abgaben und Entgelten sowie den Verkauf des Stroms an den örtlichen Netzbetreiber, kann der Strom den Mietern günstiger angeboten werden. Der Vermieter bestimmt hierbei, wieviel er von seiner Gewinnspanne an die Mieter weitergibt, für welchen Preis er den Strom seinen Mietern anbietet.

Das Mieterstrom-Modell eignet sich besonders für Besitzer von Gewerbeimmobilien mit mehreren Mieteinheiten oder Besitzer von größeren Mehrfamilienhäusern.

Damit sich die Investition in eine PV-Anlage unter dem Mieterstrom-Modell rechnet, sollte die in Betracht gezogene (Wohn-) Anlage mindestens 800 qm Dachfläche oder mehr besitzen.


Zur Frage, ob sich das Mieterstrom-Modell für Sie lohnt und auch zur Erstellung einer genauen Ertragsprognose, können Sie sich gerne jederzeit kostenfrei von uns beraten lassen.

Die Einspeisevergütung ist die staatlich festgelegte Stromvergütung für die Einspeisung ins öffentliche Netz. Sie ist auf 20 Jahre festgeschrieben und garantiert, dass überschüssiger Solarstrom in das Stromnetz eingespeist wird und mit einer Mindesteinspeisevergütung (ab 100 kWp – unsere PV Anlagen) vom Netzbetreiber bzw. dem Direktvermarkter bezahlt.

  • Grundlage für die Einspeisevergütung: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
    Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen. Es ist erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten und wurde seitdem stetig weiterentwickelt (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017, EEG2021, EEG2023).

  • Auszahlung der Marktprämie
    Mit dem neuen EEG 2023 müssen Photovoltaikanlagen mit einer Größe ab 100 kWp in die Direktvermarktung. Bis 1 MW bekommen sie eine feste Vergütung. Ab 1 MW müssen sie an einer Ausschreibung teilnehmen, bei der man selbst den Preis, für den man bereit ist den Strom zu verkaufen, anbietet.

    In beiden Fällen ist die Förderung durch das oben erwähnte EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.

    Ab dem Tag der Inbetriebnahme der jeweiligen Photovoltaikanlage ändert sich dabei der jeweilige Fördersatz nicht mehr. Falls der Strompreis an der Börse höher ist, wird der höhere Strompreis vom Direktvermarkter an den Betreiber ausbezahlt. Somit erhält ein Betreiber eine Mindestvergütung.

  • Bedeutung der Einspeisevergütung
    Mittlerweile hat die Bedeutung der Einspeisevergütung jedoch abgenommen. Durch die Möglichkeit, den produzierten Solarstrom im Betrieb direkt selbst zu nutzen oder in einem Stromspeicher bis zum Eigenverbrauch zu “parken”, ist ein wirtschaftlich noch attraktiverer Weg geschaffen worden.

    Die durch den Eigenverbrauch erzielte Stromkostenersparnis ist wesentlich höher, als die derzeit angebotene garantierte Vergütung.

  • Eigenverbrauch statt Einspeisevergütung
    Den Strom, den die eigene Photovoltaikanlage produziert, lieber selbst zu nutzen, anstatt alles in das öffentliche Netz einzuspeisen, ist heute gängige Praxis.

    Doch wie sieht es aus, wenn sie bereits über eine Photovoltaikanlage verfügen und sich damals für eine Volleinspeisung entschieden haben? Kein Problem! Eine Umrüstung von einer Volleinspeisung auf Eigenverbrauch ist möglich! Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne!

Mit dem neuen EEG 2023 (dem „Osterpaket“) ist es zu einer weitreichenden Umstellung der Einspeisevergütung gekommen. Das Gesetz ist bereits veröffentlicht und die EU-Kommission hat diesem auch zugestimmt. Die Tarife gelten ab dem 30. Juli 2022.

 

Das EEG 2023 unterscheidet zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung.

 

  • Die Überschusseinspeisung entspricht dem üblichen Modell, d. h. dass der Solarstrom vorrangig per Eigenverbrauch im Haushalt verwendet wird und Überschüsse gegen eine Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

  • Die Volleinspeisung – als Vergütungsmodell – wird gesondert erfasst, d. h. entscheiden Sie sich als Anlagenbetreiber, den gesamten PV-Strom direkt in das öffentliche Netz einzuspeisen, erhalten Sie einen Zuschuss auf die Einspeisevergütung.

    Diese Kategorie wurde aufgewertet, da die Volleinspeisung sich im Vergleich zum Eigenverbrauch nicht mehr rechnete – die hohen Haushaltsstrompreise im Konzert mit den geringen Gestehungskosten von Solarstrom machten den Eigenverbrauch deutlich rentabler.

    Folgende Einspeisevergütung gilt mit Inkrafttreten des EEG 2023 für Teil- und Volleinspeiser:

    Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung

    Nennleistung PV-Anlage (kWp)

    Einspeisevergütung (Cent/kWh)

    bis 10

    8,6

    bis 40

    7,5

    bis 750

    6,2


    Einspeisevergütung bei Volleinspeisung

    Nennleistung PV-Anlage (kWp)

    Anzulegender Wert

    Zuschlag Volleinspeisung

    Einspeisevergütung insg. (Cent/kWh)

    bis 10

    8,6

    4,8

    13,4

    bis 40

    7,5

    3,8

    11,3

    bis 100

    6,2

    5,1

    11,3

    bis 300

    6,2

    3,2

    9,4

    bis 750

    6,2

    kein Zuschlag

    6,2


    (Beide Tabellen: Für „Strom aus Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind“. Bei Anlagen, die nicht an der Direktvermarktung teilnehmen, reduziert sich die Einspeisevergütung nach §53 Abs. 1 EEG 2021 / EEG 2023 um 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Dies trifft auf die meisten Photovoltaikanlagen zum Beispiel auf Einfamilienhäusern wohl zu.)

 

  • Es ist möglich, mehrere Anlagen auf dem Dach zu installieren: so kann eine Anlage volleinspeisend arbeiten und die entsprechende Einspeisevergütung in Anspruch nehmen, während eine zweite Anlage auch den Haushalt bedient und die Überschusseinspeisung erhält („Anlagenzusammenfassung“). Hierfür ist eine gesonderte Messeinrichtung (Zähler) für beide Anlagen zu installieren.

  • Auch ein Wechsel zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung ist möglich: Anlagenbetreiber sich können vor Beginn eines Kalenderjahres neu zwischen Überschuss- oder Volleinspeisung entscheiden.

 


Weitere Änderungen an der Einspeisevergütung durch das EEG 2023

 

Zusätzlich ändert das EEG 2023 den Degressionsmechanismus: Während die Einspeisevergütung bislang monatlich nach einem festen System abhängig vom Zubau an Photovoltaikanlagen im Verhältnis zu einem politisch gewünschten Zubau Korridor reduziert wurde (siehe hier), findet ab Veröffentlichung des neuen EEG (28. Juli 2022) bis 2024 keine Degression und ab dann nur noch eine halbjährliche Degression mit einer Reduktion von wahrscheinlich jeweils einem Prozent der gültigen Einspeisevergütung statt.

 

 

Bisherige Einspeisevergütung 2022 im Überblick:

Inbetriebnahme
im Monat

Anlagentyp

Nennleistung
der PV-Anlage (kWp)

Einspeisevergütung
(Cent/kWh)

Januar 2022

Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG

bis 10

6,83

>10 bis 40

6,63

>40 bis 750

5,19

sonstige Anlagen

bis 750

4,67

Februar 2022

Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG

bis 10

6,73

>10 bis 40

6,53

>40 bis 750

5,11

sonstige Anlagen

bis 750

4,60

März 2022

Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG

bis 10

6,63

>10 bis 40

6,44

>40 bis 750

5,03

sonstige Anlagen

bis 750

4,53

April 2022

Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG

bis 10

6,53

>10 bis 40

6,34

>40 bis 750

4,96

sonstige Anlagen

bis 750

4,46

Mai 2022

Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG

bis 10

6,43

>10 bis 40

6,25

>40 bis 750

4,88

sonstige Anlagen

bis 750

4,40

Juni 2022

Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG

bis 10

6,34

>10 bis 40

6,15

>40 bis 750

4,81

sonstige Anlagen

bis 750

4,33

Juli 2022

Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG

bis 10

6,24

>10 bis 40

6,06

>40 bis 750

4,74

sonstige Anlagen

bis 750

4,26

Wenn eine bestehende Photovoltaik-Anlage erweitert wird und die neue Anlage mit der alten Anlage vergütungsbezogen zusammengefasst wird, dann erhält der Stromanteil aus dem neuen Anlagenteil die aktuell gültige Einspeisevergütung.

Die alte Photovoltaik Anlage kann nicht zu den damals gültigen Vergütungssätzen erweitert werden.

Auch eine Erweiterung muss im Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Ein PPA – Power Purchase Agreement – ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen zwei Parteien, normalerweise ein Vertrag zwischen einem Stromerzeuger und einem Kunden. Alternativ ist ein Vertrag zwischen einem Stromerzeuger und einem Energieversorger möglich.

 

Der PPA legt alle Bedingungen fest, wie die Menge des zu liefernden Stroms, den ausgehandelten Preis, die Handhabung der Bilanz und Geldstrafen für Vertragsverletzungen. Da es sich bei PPA um einen bilateralen Vertrag handelt, kann PPA viele Arten annehmen und somit an die Vertragsparteien angepasst zu werden. Stromlieferungen laufen physisch oder bilanziell ab.

 

Da PPA zur Verminderung des Marktpreisrisikos eingesetzt werden kann, eignet sich PPA besonders für große Stromverbraucher und große geplante Kapitalanlagen in den Bau oder den kontinuierlichen Betrieb erneuerbarer Energien. Im Gegensatz zu den USA ist PPA in Deutschland noch nicht groß ausgedehnt. Seit 2021 hat die Zahl der PPAs in den ersten deutschen Post-EEG-Fabriken erheblich zugenommen.

Ein PPA Vertrag in Deutschland ist derzeit aus zwei Gründen interessant:

 

  • Die PV Anlage wurde 20 Jahre lange gefördert und läuft aus der EEG Vergütungszeit aus. Alternativ zur Vermarktung des Stromes an der Stombörse durch einen Direktvermarkter (Direktvermarktung über Strombörse) kann der Strom planungssicher über einen PPA Vertrag vermarktet werden.

  • Solarparks, welche die Voraussetzungen für eine EEG Förderung nicht erfüllen, können den erzeugten Strom über einen PPA Vertrag vermarkten.

In einigen Ländern sind Power Purchase Agreements (PPAs) zu einer Methode zur Finanzierung des Baus (d. h. der Investitionskosten) und des Betriebs (d. h. der Betriebskosten) erneuerbarer Energieanlagen geworden.

 

Sie eignen sich besonders für Länder, in denen Versorgungsunternehmen einen Teil der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abdecken müssen oder wollen. Investitionen in erneuerbare Energien sind aufgrund von Steuererleichterungen attraktiv. Die Vereinigten Staaten sind ein Beispiel hierfür. In Bereichen, in denen Politiker die Entwicklung erneuerbarer Energien noch nicht fördern wollen, bietet die PPA auch die Möglichkeit, erneuerbare Energien zu forcieren.

Wenn die rechtliche Unterstützung für die bestehende Anlage abläuft, können Sie als Interessierter an einer Photovoltaik Investition PPAs wählen, um die spätere Finanzierung des Anlagenbetriebs sicherzustellen (d.h. die Betriebskosten wie Wartung zu decken).

 

In Deutschland ist PPA hinsichtlich der Unterstützung des bestehenden Marktprämienmodells und der aktuellen Einspeisevergütung derzeit nicht für die Finanzierung erneuerbarer Energien erforderlich.

 

Fallen ab 2021 allerdings die ersten PV-Anlagen aus der EEG-Förderung, dann sind PPAs eine Variante um eine weiterführende Finanzierung und somit den Weiterbetrieb über die EEG-Förderdauer hinaus zu bürgen.

 

Mit dem Rückgang der EEG-Unterstützung sowie der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien werden auch neue Kraftwerke in Deutschland selbst mit PPA finanziert.

Anlagebetreiber für erneuerbare Energien oder zweiseitig PPAs mit Verbraucherunternehmen oder Stromhändlern, die den erzeugten Strom an spezielle Stromverbraucher generieren (wodurch der Vertrag wieder zu einem „Unternehmens-PPA“ wird) oder auf andere Weise in Elektrizität Börsennotierung.

 

Viele internationale Unternehmen haben aktuell einen Teil ihres Stromverbrauchs über PPA akquiriert oder planen, mehr zu tun.

 

Gegenüber stabilen, berechenbaren Strompreisen stehen auch Ökologie und innovatives Image im Vordergrund.

 

Insbesondere für Anlagenbetreiber mit hohen Investitionen und niedrigen Betriebskosten wie bei Solar und Windkraftanlagen ist PPA eine bewährte Methode, um das Risiko von Strompreisschwankungen zu verringern. Eine sicherere Stromzahlung erhöht das Vertrauen (und den Telegraphen der finanzierenden Bank) und argumentiert, dass der Erlös aus dem Stromverkauf die Investitionskosten ausgleichen und das Projekt rentabel machen wird.

Es gibt viele mögliche und praktische Vertragsvereinbarungen, so dass es schwierig ist, verschiedene Arten von PPA zu definieren.

 

Darüber hinaus können die verschiedenen Eigenschaften von PPA in der Systematik nicht klar unterschieden werden.

 

Off-site Power Purchase Agreements (PPA)

Off-Site-PPA stellt keine direkte materielle Stromversorgung zwischen der Anlage und den Kunden in der Nähe dar, sondern stellt nur die Abnahmevereinbarung für die Abrechnung der in der PPA definierten materiellen Strommenge dar.

 

Im Vergleich zu PPA vor Ort versorgen die Produzenten die Verbraucher über das Stromnetz mit Strom.

 

Zudem ist eine zusätzliche Verarbeitung durch die Ausgleichsgruppe der Stromerzeugenden Anlage und die reduzierten Verbraucher erforderlich.

 

Das Kraftwerk muss nicht in der Nähe des Stromabnehmers installiert werden. Dies bietet außerdem Flexibilität, da der Betreiber nun den Standort mit den besten Bedingungen oder der vorhandenen Anlage der Wind- oder Solaranlage auswählen kann.

 

Die Anlage kann auch eine Reihe von Stromabnahmeverträgen mit verschiedenen Kunden abschließen, die einen Teil der Stromerzeugung über ihre Ausgleichsgruppe gutschreiben.

 

Der Stromlieferpreis wird im PPA vereinbart. Dies bietet allen Teilnehmern langfristige Preissicherheit. Mitgliedsbeiträge und Netzgebühren werden weiterhin an Netzbetreiber gezahlt. Während der Stromerzeugung erzeugte Ökostromzertifikate können und werden in der Regel an Kunden übertragen.

 

Ein Beispiel:
Ein Betrieb aus Süddeutschland möchte Ökostrom kaufen, ohne sich auf die Preisentwicklung der Strombörse oder ihrer früheren Lieferanten verlassen zu müssen. Daher wurde ein Remote-PPA mit Projektingenieuren in Norddeutschland abgeschlossen. Dieser bildet nun in Schleswig-Holstein einen Solarpark und bringt die vertraglich vereinbarten Strommengen der dortigen Gesamtproduktion oder auch die Gesamtproduktion in den Bilanzkreis des Betriebes aus Süddeutschland. Daher erfolgt keine direkte physische Lieferung.

 

On-site Power Purchase Agreements (PPA)

Durch Stromabnahmeverträge vor Ort kann die physische (nicht nur bilanzielle) Stromversorgung direkt bereitgestellt werden.

 

Es muss räumliche Nähe geben. Dazu gehört, dass sich das Kraftwerk hinter dem Lieferort des Kunden befindet, z. B. auf dem Firmengelände.

 

Mit PPA vor Ort können Sie Kosten wie Strom, der durch installierte Anlagen erzeugt wird, wie z. B. Netzwerkkosten, eliminieren oder reduzieren, da diese über direkte Stromleitungen und nicht über öffentliche Netze zu den Kunden fließen.

 

Die Größe der Anlage und damit die Festlegung des „Stromabnahmevertrags“ basiert hauptsächlich auf dem Verbrauchsformat des Kunden.

 

Netzbetreiber haben sich so weit integriert, dass sie überschüssigen Strom liefern können.

 

Da durch die PPA vor Ort erzeugte elektrische Energie den Energieverbrauch des Unternehmens direkt senkt, sind alle PPAs vor Ort auch PPAs des Unternehmens.

 

Ein Beispiel:

Ein Industrieunternehmen hat ein geeignetes Dach auf dem Firmengelände und möchte die Kosten für den Kauf von Strom senken. Das Unternehmen möchte jedoch keine Solaranlage auf dem Dach selbst bauen, sondern Investitions-, Projekt- und Betriebsrisiken ausräumen. Zu diesem Zweck schloss er mit einem Projektentwickler (z. B. SMART SOLAR) eine Standort-PPA ab. Das Unternehmen bietet also eine Dachflächenvermietung an. Der Projektentwickler mietet dann die Dachfläche, installiert dort eine PV-Anlage und verkauft den Strom per PPA Vertrag an das Industrieunternehmen.

 

Sleeved PPA Power Purchase Agreements (PPA)

Kurz gesagt, das Hülsen-PPA ist eine Art externes PPA, bei dem der Energiedienstleister einige Prozesse durchführt und als Vermittler zwischen Produzenten und Verbrauchern agiert.

 

Synthetische – Power Purchase Agreements (PPA)

Das synthetische PPA trennt den physischen Strom vom finanziellen Strom und ermöglicht so flexiblere vertragliche Vereinbarungen.

 

Wie beim eigentlichen PPA stimmen sowohl der Hersteller als auch der Kunde über einen Kaufvertrag für synthetischen Strom (auch als SPPA bekannt) dem Strompreis pro kWh zu.

 

Elektrische Energie wird jedoch nicht direkt vom Kraftwerk an die Verbraucher übertragen. Stattdessen bringt der Energiedienstleister des Produzenten (z. B. ein Stromhändler) den erzeugten Strom in seine Ausgleichsgruppe und handelt ihn beispielsweise mit der Kommunikation vor Ort.

 

Verbraucher-Energieversorger (z. B. Stadtwerke) kaufen auf Verbraucherseite genau die Futtermittelprofile der PPA-Partner, die der Erzeuger seinen Energiedienstleistern zur Verfügung gestellt hat. Bei synthetischem PPA wird dieser Strom nun durch den sogenannten Differenzvertrag ergänzt. In diesem Fall verpflichtet sich die PPA-Partei, eine zusätzliche finanzielle Entschädigung in dem Bereich zu zahlen, in dem der Preis der kompensierten Stromgebühr von ihrem bilateralen Verhandlungspreis abweicht.

 

Daher verfügt jeder PPA-Vertragspartner über zwei Zahlungsvorgänge, einer arbeitet mit dem entsprechenden Energiedienstleister und der andere mit dem PPA-Vertragspartner und jeder Zahlungsvorgang summiert sich somit zu dem zu Beginn definierten PPA-Preis. Die erforderliche Preissicherheit wird auf beiden Seiten erlangt. Da die direkte physische Lieferung zwischen Vertragspartnern wie z. B. PPA vor Ort entfällt und direkte Buchhaltungsbeziehungen zwischen zwei Vertragspartnern wie z.B. PPA außerhalb des Standorts entfallen, stellt diese Form der PPA ein einfaches und geringes Management dar.

Die Vorteile eines Power Purchase Agreements (PPAs) für Akteure am Energiemarkt sind:

 

  • Langfristige Preissicherheit.
  • Die Möglichkeit, Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten zu finanzieren oder das Risiko des Kaufs und Verkaufs von Strom zu verringern.
  • Darüber hinaus kann eine spezifische physikalische Stromversorgung mit bestimmten regionalen Merkmalen und einem Herkunftsnachweis durchgeführt werden.
  • Dies bietet Kunden die Möglichkeit, ihre Marken nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten.
  • Die Offenheit der Vertragsvereinbarung lässt auch viel Raum für die Abbildung der persönlichen Vorlieben von sowohl Fabrikbetreibern als Grundstücksbesitzern, die ihr Grundstück verpachten wollen, und natürlich letztendlich den Stromabnehmern. Dies gilt auch für die Preisgestaltung: PPA kann zu einem festen Preis festgelegt werden oder eine stärkere Beteiligung an Marktrisiken sowie Chancen ermöglichen.

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